Leistungen der Wohngebäudeversicherung

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Die Wohngebäudeversicherung ist eine "verbundene" Versicherung. Die Hauptrisiken, die sie finanziell abdeckt, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für jedes Risiko werden Prämien gesondert berechnet. Den Schutz gibt es als Einzelpolice in Form einer Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung oder als Kombination aus allen drei Faktoren. Gegen Feuer sollte sich jeder Hausbesitzer absichern. Die Sturm- und Hagelversicherung ist in Gegenden mit kräftigen Winden zu empfehlen. Und die Leitungswasserversicherung ist vor allem dort sinnvoll, wo frostige Winter herrschen.

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zusätzliche besondere Vereinbarung

 Mitversichert sind auch ohne einzelvertragliche Dokumentierung:

-    Sengschäden nach Klausel 7053

-    Schäden durch Fahrzeuganprall nach Klausel 7056

-    Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes nach Klausel 7054

-    Schäden durch Rückstau nach Klausel 7055

-    Aufräumkosten für Bäume nach Klausel 7052

-    Überspannungsschäden nach Klausel 7160 unbegrenzt

-    Aufräumungs- und Abbruchkosten gemäß § 2 Nr. la VGB 94 bis zur Versicherungssumme

-    Bewegungs- und Schutzkosten gemäß § 2 Nr. 1b VGB 94 bis zur Versicherungssumme

-    Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen gemäß § 15 Nr. 3 bis zur Versicherungssumme

-    Mietausfall gemäß § 3 VGB 94 bis zu 18 Monaten

-    Ableitungsrohre, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt nach Klausel 7051 und 7262 bis 1 % der Versicherungssumme

-    Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach Klausel 7361

-    Mutwillige Beschädigung der versicherten Sachen bis 1 % der Versicherungssumme maximal 3.000,- EUR

-    Versicherte Sachen nach § 1 Nr. 2 und 3 VGB 94 unbegrenzt, sofern vom Wert her in der Versicherungssumme berücksichtigt

-    Armaturen, die anlässlich eines ersatzpflichtigen Leitungswasserschadens ausgetauscht werden müssen bis zu 200,- EUR je Versicherungsfall

-    Wasserverlust infolge eines ersatzpflichtigen Rohrbruches bis zu 300,- EUR je Versicherungsfall

-    Dekontaminationskosten (Entseuchungskosten) bis 5 % der Versicherungssumme maximal 6.000,- EUR

-    Unterversicherungsverzicht, wenn die Versicherungssumme nach den Punkten I bis II des Summenermittlungsbogens ermittelt wurde.

-    Vorsorgeversicherung für nicht genehmigungspflichtige An- oder Umbauten bis 10 % der Versicherungssumme längstens jedoch bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages

 

Elementarschäden

Die Natur ist unberechenbar - denken Sie deshalb rechtzeitig an drohende Folgen!

Auf Wunsch mit eingeschlossen: Schutz vor ELEMENTARSCHÄDEN

Die aktuellen Wetterkapriolen und das "El Nino"-Phänomen sind eine ernstzunehmende Warnung: Die Natur wird immer unberechenbarer - auch hierzulande!

Und Ihr Haus kann schneller davon betroffen sein, als es zunächst den Anschein haben mag. Dann nämlich, wenn zum Beispiel ein Bach oder Fluss in Folge übermäßiger Regenfälle über die Ufer tritt.

Schließen Sie die sogenannten Elementarschadens-Risiken also besser gleich von Anfang an in Ihre Wohngebäudeversicherung mit ein, um auch vor besonderen finanziellen Risiken ausreichend geschützt zu sein, wie z. B. vor

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