Leistungen der Wohngebäudeversicherung |
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Die Wohngebäudeversicherung ist eine "verbundene" Versicherung. Die Hauptrisiken, die sie finanziell abdeckt, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für jedes Risiko werden Prämien gesondert berechnet. Den Schutz gibt es als Einzelpolice in Form einer Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung oder als Kombination aus allen drei Faktoren. Gegen Feuer sollte sich jeder Hausbesitzer absichern. Die Sturm- und Hagelversicherung ist in Gegenden mit kräftigen Winden zu empfehlen. Und die Leitungswasserversicherung ist vor allem dort sinnvoll, wo frostige Winter herrschen.
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zusätzliche
besondere
Vereinbarung
Mitversichert
sind auch ohne einzelvertragliche Dokumentierung:
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Sengschäden
nach Klausel 7053
-
Schäden durch Fahrzeuganprall nach
Klausel 7056
-
Regenfallrohre innerhalb des
Gebäudes nach Klausel 7054
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Schäden durch Rückstau nach
Klausel 7055
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Aufräumkosten für Bäume nach
Klausel 7052
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Überspannungsschäden nach
Klausel 7160 unbegrenzt
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Aufräumungs- und Abbruchkosten gemäß
§ 2 Nr. la VGB 94 bis zur Versicherungssumme
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Bewegungs- und Schutzkosten gemäß
§ 2 Nr. 1b VGB 94 bis zur Versicherungssumme
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Mehrkosten infolge behördlicher
Auflagen gemäß § 15 Nr. 3 bis zur Versicherungssumme
-
Mietausfall gemäß § 3 VGB
94 bis zu 18 Monaten
-
Ableitungsrohre, für die der
Versicherungsnehmer die Gefahr trägt nach Klausel 7051 und 7262 bis 1 % der
Versicherungssumme
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Gebäudebeschädigungen durch
unbefugte Dritte nach Klausel 7361
- Mutwillige Beschädigung der versicherten Sachen bis 1 % der Versicherungssumme maximal 3.000,- EUR
-
Versicherte Sachen nach § 1
Nr. 2 und 3 VGB 94 unbegrenzt, sofern vom Wert her in der Versicherungssumme berücksichtigt
- Armaturen, die
anlässlich
eines ersatzpflichtigen Leitungswasserschadens ausgetauscht werden müssen bis
zu 200,- EUR je Versicherungsfall
-
Wasserverlust
infolge eines ersatzpflichtigen Rohrbruches bis zu 300,- EUR je
Versicherungsfall
- Dekontaminationskosten (Entseuchungskosten) bis 5 % der Versicherungssumme maximal 6.000,- EUR
-
Unterversicherungsverzicht, wenn
die Versicherungssumme nach den Punkten I bis II des Summenermittlungsbogens
ermittelt wurde.
-
Vorsorgeversicherung für
nicht genehmigungspflichtige An- oder Umbauten bis 10 % der Versicherungssumme längstens
jedoch bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages
Die Natur ist unberechenbar - denken Sie deshalb rechtzeitig an drohende Folgen!
Auf Wunsch mit eingeschlossen: Schutz vor ELEMENTARSCHÄDEN
Die aktuellen
Wetterkapriolen und das "El Nino"-Phänomen sind eine ernstzunehmende
Warnung: Die Natur wird immer unberechenbarer - auch hierzulande!
Und Ihr Haus kann schneller davon betroffen sein, als es zunächst den Anschein haben mag. Dann nämlich, wenn zum Beispiel ein Bach oder Fluss in Folge übermäßiger Regenfälle über die Ufer tritt.
Schließen Sie die sogenannten Elementarschadens-Risiken also besser gleich von Anfang an in Ihre Wohngebäudeversicherung mit ein, um auch vor besonderen finanziellen Risiken ausreichend geschützt zu sein, wie z. B. vor
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