Das eigene Haus versichern

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Nummer eins auf der Wunschliste der Bundesbürger: Das eigene Haus. Dafür wird gearbeitet und gespart. Der Traum vom eigenem Heim ist jedoch schnell geplatzt, wenn der Bauherr nicht richtig versichert ist.

Fall 1: Auf Baustellen wimmelt es von Gefahrenquellen - Baugruben, ungesicherten Schächten und Brettern. Wenn sich hier Personen verletzen, können Schadensansprüche schnell in die Millionen gehen. Für viele der finanzielle Ruin. Wer ein Haus baut, sollte unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Schadensbeispiele Bauherrenhaftpflichtvers.

Fall 2: Ein Unwetter oder Vandalismus beschädigen Teile des Rohbaus oder zerstören Baumaterialien komplett. Bauleistungsversicherungen decken diese Risiken ab. Sie springen sogar ein, wenn Handwerker - fahrlässig oder einfach nur ungeschickt  - Schäden verursacht haben. Die passenden Versicherungen gibt es schon für wenig Geld und gelten für die gesamte Bauzeit. Schadensbeispiele Bauleistungsversicherung  Bauherreninformationen im Internet

Ist das Haus fertig, schützt eine Wohngebäudeversicherung vor Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel.

Zusätzlich zu den nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die "Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW)" verwendet. Die Besonderen Bedingungen bauen auf den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.

Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch

·         Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes

·         Erdbeben

·         Erdsenkung

·         Erdrutsch

·         Schneedruck

·         Lawinen

 

Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt, durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern oder Witterungsniederschlägen. Sturmflut und Rückstau bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Erbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. Im Sinne der Besonderen Vereinbarung wird Erdbeben unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsgrundstückes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand verursacht hat oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.

Unter Erdsenkung versteht man die naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Demnach sind Erdsenkungen auf Grund von Bergbau nicht versichert.

Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.

Schneedruck bezeichnet die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Beispielsweise sind Schäden an einem Dach, das durch eine schwere Schneedecke eingedrückt wird, versichert.

Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. In der Regel werden für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall vereinbart.

 

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine "verbundene" Versicherung. Die Hauptrisiken, die sie finanziell abdeckt, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für jedes Risiko werden Prämien gesondert berechnet. Den Schutz gibt es als Einzelpolice in Form einer Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung oder als Kombination aus allen drei Faktoren. Gegen Feuer sollte sich jeder Hausbesitzer absichern. Die Sturm- und Hagelversicherung ist in Gegenden mit kräftigen Winden zu empfehlen. Und die Leitungswasserversicherung ist vor allem dort sinnvoll, wo frostige Winter herrschen.

Die Versicherungssumme,  oder direkt zu unserem Angebot

Wer die volle Leistung der Versicherungsgesellschaft kassieren will, muss dafür sorgen, dass die Versicherungssumme dem Wert des Hauses entspricht. Deshalb kommt es auf die richtige Einstufung des Gebäudes bei Vertragsabschluß an. Neu-, Um- und Anbauten müssen der Versicherung gemeldet werden, damit die Versicherungssumme entsprechend erhöht wird.

Die Festsetzung der Summe ist in der Wohngebäudeversicherung eine Wissenschaft für sich. Die Gesellschaften bedienen sich eines antiquierten Hilfsmittels, des sogenannten Versicherungswertes 1914. Zunächst werden dabei die Herstellungskosten für das Haus im Jahre 1914 geschätzt. Das ergibt dann den Versicherungswert 1914 oder die Versicherungssumme 1914. Daraus ermitteln die Versicherer mit Hilfe des sogenannten Neuwertfaktors die Prämie. Dieser Faktor spiegelt die seither gestiegenen Baupreise einschließlich der Löhne und Gehälter wider. Für 2002 beträgt der Faktor 13,14. Er sagt aus, dass die Baupreise 13,14 mal so hoch sind wie im Vergleichsjahr 1914.

Wie ermittelt man den richtigen Wert 1914?

ca. Neubauwert 2004 Wert 1914
103.000,- EUR 10.000,-
113.300,- EUR 11.000,-
123.600,- EUR 12.000,-
133.900,- EUR 13.000,-
144.200,- EUR 14.000,-
154.500,- EUR 15.000,-
164.800,- EUR 16.000,-
175.100,- EUR 17.000,-
185.400,- EUR 18.000,-
195.700,- EUR 19.000,-
206.000,- EUR 20.000,-
216.300,- EUR 21.000,-
226.600,- EUR 22.000,-
236.900,- EUR 23.000,-
247.200,- EUR 24.000,-
257.700,- EUR 25.000,-

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