Das eigene Haus versichern
oder direkt zu unserer Online-Angebotsberechnung für Eigenheimbesitzer oder Bauherren
Nummer eins auf der Wunschliste der Bundesbürger: Das eigene Haus. Dafür wird gearbeitet und gespart. Der Traum vom eigenem Heim ist jedoch schnell geplatzt, wenn der Bauherr nicht richtig versichert ist.
Fall 1: Auf Baustellen wimmelt es von Gefahrenquellen - Baugruben, ungesicherten Schächten und Brettern. Wenn sich hier Personen verletzen, können Schadensansprüche schnell in die Millionen gehen. Für viele der finanzielle Ruin. Wer ein Haus baut, sollte unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Schadensbeispiele Bauherrenhaftpflichtvers.
Fall 2: Ein Unwetter oder Vandalismus beschädigen Teile
des Rohbaus oder zerstören Baumaterialien komplett. Bauleistungsversicherungen decken
diese Risiken ab. Sie springen sogar ein, wenn Handwerker - fahrlässig oder einfach nur
ungeschickt - Schäden verursacht haben. Die passenden Versicherungen gibt es schon
für wenig Geld und gelten für die gesamte Bauzeit. Schadensbeispiele
Bauleistungsversicherung

Ist das Haus fertig, schützt eine Wohngebäudeversicherung vor Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel.
Zusätzlich
zu den nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen"
versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden
an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die
"Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in
der Wohngebäudeversicherung (BEW)" verwendet. Die Besonderen Bedingungen
bauen auf den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" auf
und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als
Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht
durch
·
Überschwemmung
des Versicherungsgrundstückes
·
Erdbeben
·
Erdsenkung
·
Erdrutsch
·
Schneedruck
·
Lawinen
Überschwemmung
ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude
liegt, durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern
oder Witterungsniederschlägen. Sturmflut und Rückstau bleiben vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Erbeben
ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische
Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. Im Sinne der Besonderen Vereinbarung
wird Erdbeben unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die
Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsgrundstückes Schäden
an Gebäuden in einwandfreiem Zustand verursacht hat oder der Schaden wegen des
einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes nur durch ein Erdbeben
entstanden sein kann.
Unter
Erdsenkung versteht man die
naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Demnach
sind Erdsenkungen auf Grund von Bergbau nicht versichert.
Erdrutsch
ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
Schneedruck
bezeichnet die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Beispielsweise
sind Schäden an einem Dach, das durch eine schwere Schneedecke eingedrückt
wird, versichert.
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. In der Regel werden für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall vereinbart.
Wohngebäudeversicherung |
![]() |
Die Wohngebäudeversicherung ist eine "verbundene" Versicherung. Die Hauptrisiken, die sie finanziell abdeckt, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für jedes Risiko werden Prämien gesondert berechnet. Den Schutz gibt es als Einzelpolice in Form einer Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung oder als Kombination aus allen drei Faktoren. Gegen Feuer sollte sich jeder Hausbesitzer absichern. Die Sturm- und Hagelversicherung ist in Gegenden mit kräftigen Winden zu empfehlen. Und die Leitungswasserversicherung ist vor allem dort sinnvoll, wo frostige Winter herrschen.
Die Versicherungssumme, oder direkt zu unserem Angebot
Wer die volle Leistung der Versicherungsgesellschaft kassieren will, muss dafür sorgen, dass die Versicherungssumme dem Wert des Hauses entspricht. Deshalb kommt es auf die richtige Einstufung des Gebäudes bei Vertragsabschluß an. Neu-, Um- und Anbauten müssen der Versicherung gemeldet werden, damit die Versicherungssumme entsprechend erhöht wird.
Die Festsetzung der Summe ist in der Wohngebäudeversicherung eine Wissenschaft für sich. Die Gesellschaften bedienen sich eines antiquierten Hilfsmittels, des sogenannten Versicherungswertes 1914. Zunächst werden dabei die Herstellungskosten für das Haus im Jahre 1914 geschätzt. Das ergibt dann den Versicherungswert 1914 oder die Versicherungssumme 1914. Daraus ermitteln die Versicherer mit Hilfe des sogenannten Neuwertfaktors die Prämie. Dieser Faktor spiegelt die seither gestiegenen Baupreise einschließlich der Löhne und Gehälter wider. Für 2002 beträgt der Faktor 13,14. Er sagt aus, dass die Baupreise 13,14 mal so hoch sind wie im Vergleichsjahr 1914.
Wie ermittelt man den richtigen Wert 1914?
| ca. Neubauwert 2004 | Wert 1914 | |
| 103.000,- EUR | 10.000,- | |
| 113.300,- EUR | 11.000,- | |
| 123.600,- EUR | 12.000,- | |
| 133.900,- EUR | 13.000,- | |
| 144.200,- EUR | 14.000,- | |
| 154.500,- EUR | 15.000,- | |
| 164.800,- EUR | 16.000,- | |
| 175.100,- EUR | 17.000,- | |
| 185.400,- EUR | 18.000,- | |
| 195.700,- EUR | 19.000,- | |
| 206.000,- EUR | 20.000,- | |
| 216.300,- EUR | 21.000,- | |
| 226.600,- EUR | 22.000,- | |
| 236.900,- EUR | 23.000,- | |
| 247.200,- EUR | 24.000,- | |
| 257.700,- EUR | 25.000,- |
Um Ihr persönliches Angebot zu erhalten bitte hier klicken.