In der Regel sind alle Charterschiffe sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert.

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Bootshaftpflicht- oder Kaskoversicherer in bestimmten Fällen nicht leistet, oder die Deckungssummen oder der Vertragsumfang nicht ausreichen. Bereits zwei Beispiele verdeutlichen, warum der Skipper über eine erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung verfügen sollte:

1.) Bei der Einfahrt in den Yachthafen von Mamaris übersieht der Skipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision. Die Haftpflichtversicherung der Charteryacht reicht nicht aus, den an der havarierten Yacht entstandenen Schaden zu begleichen. Die Deckungslücke schließt Ihre Skipperhaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis € 5.000.000,- deckt.

Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadensfall im ausländischen Hafen an die Kette gelegt werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu € 50.000,- im Rahmen der erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung automatisch mitversichert.

2.) Während eines Törns rund um Mallorca kentert die Charteryacht im Sturm. Ein Crewmitglied kann nicht mehr gerettet werden. Die Angehörigen verklagen den Skipper, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Bootshaftpflichtversicherung der Charteryacht deckt keine Ansprüche der Mitreisenden gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die Skipperhaftpflichtversicherung, wobei für Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 150,- gilt.

3.) Die Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Der Eigentümer fordert von Ihnen den Ersatz diese Schadens. derartige Schadensereignisse sind bei amtlich nachgewiesenen grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von € 550.000,- mit einer Selbstbeteiligung von € 2.500,- (nach Kaution) im Rahmen unserer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung versichert.

4.) Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, so ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu € 17.500,- mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten geht.

Die Vorteile der Skipperhaftpflichtversicherung liegen auf der Hand: Sie kennen den Umfang der Bootshaftpflichtversicherung des Vercharterers nicht, Sie wissen nichts über eventuelle Ausschlüsse oder ob die Charterfirma überhaupt die Versicherungsprämie bezahlt hat. Bei Schäden haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Vermeiden Sie dieses unnötige Risiko. Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt als Ihr Vertragspartner die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Schützen Sie sich bei Ihrer nächsten Charterreise. Sie können zwischen einer Jahrespolice mit automatischer jährlicher Verlängerung oder einer Einzeldeckung für Ihren Chartertörn wählen. Füllen Sie bitte den Antrag aus und schicken Sie ihn an uns. Damit wir die Verwaltungskosten gering halten können, bitten wir Sie einen Verrechnungsscheck beizulegen.

Hier gelangen Sie zum Onlineantrag (bitte Java-Script einschalten!)