Schadensbeispiel für: Zeitungen
Kreditschädigung durch falsche Berichterstattung; Haftpflichtansprüche bei Verwendung von Bildern ohne Genehmigung des Abgebildeten; Namensverwechslung bei Meldung überein Konkursverfahren; Verletzung des Persönlichkeitsrechts, z.B. durch unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre; Bildverwechslung bei Meldungen über ein Gerichtsverfahren; Namensnennung ohne rechtfertigende Gründe; unrichtige Angaben in Inseraten; Nichtveröffentlichung aufgegebener Inserate.
Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)
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