Schadensbeispiel für: Vormünder, Beistände, Pfleger, Betreuer (§§ 1896 ff BGB)
Abschluss ungünstiger Unterhaltsvergleiche; unsachgemäße Vermögensanlage; Nichteinholung einer erforderlichen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung; Nichtzustellung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung an den Vertragspartner; verzögerte Vollstreckung eines Unterhaltsurteils oder -vergleiche; Versäumung von Rechtsmittelfristen in Unterhaltssachen; Verjährenlassen von Ansprüchen; schuldhaft falsche Beurteilung von Prozessaussichten; unrichtige Berechnung von Abfindungsbeträgen; Übertragung von Prüfungspflichten auf ungeeignete Personen; verspätete Stellung von Rentenanträgen; ungenügende Überwachung des Vormunds durch Gegenvormund oder unterlassene Anzeige von Pflichtwidrigkeiten an das Gericht; Verlust von Akten und anderen Unterlagen,
Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)
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