Schadensbeispiel für: Haus- und Grundbesitzervereine

Unsachgemäße Auskünfte oder Beratungen in arbeitsrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragen; falsche Beurteilung von Rechtsfragen; Ausstellung unrichtiger Bescheinigungen; Erteilung unrichtiger Auskünfte; Erstellung fehlerhafter Gutachten; Verletzung von Aufsichtspflichten; Indiskretionsschäden; Fristversäumnisse; Ausstellung fehlerhafter Ursprungszeugnisse und ldentitätsnachweise; Abhandenkommen von Unterlagen; unrichtige Auskünfte an Mitglieder über Tariffragen, Kündigungsfristen, Umfang der Sozialversicherungspflicht, Zugabewesen, deutsche Devisen- und Außenhandelsbestimmungen sowie Steuervorschriften; unrichtige Beratung von Mitgliedern; falsche Auskünfte, z.B. in Fragen des Grunderwerbs, der Mietzinsberechnung und der Kündigungsmöglichkeiten.

Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)

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