Schadensbeispiel für: Unternehmensberater

Fehlerhafte Erstellung von Bewertungsgutachten und darauf basierende unzutreffende Vorschläge; Rationalisierungsgutachten erweist sich wegen Fehler als nicht umsetzbar; fehlerhafte Personalplanung; unzutreffender Betriebsvergleich, daraus sich ergebende unnütze Maßnahme, die Kosten auslöst; fehlerhafte Marktanalyse und darauf aufbauende Produktionsausweitung; unwirtschaftliches Konzept zur Lagerorganisation; Vorschlag untauglicher PR-Maßnahmen; versehentliches Missachten arbeitsrechtlicher Vorgaben bei betrieblicher Neuorganisation; fehlerhafte Vorschläge zur Neuorganisation der EDV.

Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)

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