Schadensbeispiel für: Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckerkollegien, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Übersehen von Abtretungen und Pfändungen; Begründung vermeidbarer Kosten; Zahlung an Nichtberechtigte; verzögerliche Auseinandersetzung; Versteigerung, obwohl die Möglichkeit eines günstigeren freihändigen Verkaufs bestanden hätte; Verlust von Unterlagen. Versehen bei der Ermittlung von Erben; unzureichende Sicherung oder Absonderung des Nachlasses; Unterlassung erforderlicher Verwaltungsmaßnahmen, z.B. von Einsprüchen gegen Steuerbescheide oder Anträgen auf Steuerermäßigung; lückenhafte Inbesitznahme des Nachlasses; Aufnahme eines unvollständigen Nachlassverzeichnisses; falsche Prozessführung; verfrühte Freigabe des Nachlasses an die Erben und dadurch vereitelte Befriedigung von Nachlassgläubigern; Veräußerung von Nachlassgegenständen unter Wert; Zahlung an nicht legitimierte Empfänger.

Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)

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