Schadensbeispiel für: Rechtsanwälte
Fehler in der Prozessführung, z.B. Beschreiten des falschen Rechtswegs, Versäumung eines Termins, verspätetes Vorbringen einer für die Entscheidung wichtigen Tatsache, verspätete Beweisanträge, Versäumung von Notfristen, verspäteter Vergleichswiderruf; unrichtige oder nicht umfassende Rechtsauskunft; unrichtige Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels; Verjährenlassen von Ansprüchen; mangelhafte Überwachung des Büropersonals; fehlerhafte Abfassung von Verträgen; unterlassene Vorlage der Vollmacht bei Kündigungen; verspätete Anträge in Vollstreckungssachen; unwirksam Pfändungen; unzureichende Beratung, z.B. über zweckmäßiges Vorgehen im Zwangsversteigerungsverfahren; fehlerhafte Beratung in Erbschaftsangelegenheiten, z.B. über Pflichtteilsergänzungsansprüche; Verlust von Unterlagen.
Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)
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