Schadensbeispiel für: Haus-, Grundstücksverwalter, Wohnungseigentumsverwalter nach § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verjährenlassen von Mietforderungen; Nichtausübung des Vermieterpfandrechts bei Auszug des Mieters; Doppelvermietungen; unzulässige Vermietung zweier benachbarter Verkaufslokale an Konkurrenten; verspätete Kündigungen; Nichterhebung von Umlagen fehlerhafte Berechnung von Wohngeld; verspätete Begleichung von Rechnungen, da durch Verzugszinsen; falsche Kostenberechnungen (z.B. Wassergeld); unklare Abfassung von Verträgen; unsachgemäße Bestellungen; Abschluss eines Vertrages ohne hinreichende Vollmachten; unberechtigte Mietermäßigungen; verspätete Mängelrügen; Nichtausnutzung der Möglichkeiten für Steuerermäßigungen, z.B. unterlassener Anspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid, unsachgemäße Prozessführung, Versäumung der Fristen für Wertfortschreibungen; Nichtdurchführung von Ersatzansprüchen aus Grundstücksbeschädigungen.
Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)
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