Schadensbeispiel für: Grundstücks-, Haus. und Hypothekenmakler
Falsche Bezeichnung oder Beschreibung des Kaufgrundstücks; Doppelvermittlung durch Parzellenverwechslung; falsche Bezeichnung von Grundstücksgrenzen; falsche Auskunft über Baubeschränkungen; Vermittlung eines zu Bauzwecken ungeeigneten Grundstücks; unzutreffende Angaben über das Baujahr eines Hauses; falsche Auskünfte über den Verkehrs- oder Verkaufswert eines Objektes; unzutreffende Angaben über die Rangstelle eines im (Erbbau-) Grundbuch eingetragenen Rechtes; falsche Auskunft über bestehende Mietverträge. Für die Tätigkeit als Haus- und Grundstücksverwalter: Verjährenlassen von Mietforderungen; Nichtausübung des Vermieterpfandrechts bei Auszug des Mieters; Doppelvermietungen; unzulässige Vermietung zweier benachbarter Verkaufslokale an Konkurrenten; verspätete Kündigungen; Nichterhebung von Umlagen; fehlerhafte Berechnung von Wohngeld; verspätete Begleichung von Rechnungen, dadurch Verzugszinsen; falsche Kostenberechnungen (z.B. Wassergeld); unsachgemäße Bestellungen; unklare Abfassung von Verträgen; Abschluss eines Vertrages ohne hinreichende Vollmachten-, unberechtigte Mietermäßigungen; verspätete Mängelrügen; unsachgemäße Prozessführung; Nichtausnutzung der Möglichkeit für Steuerermäßigungen, z.B. unterlassener Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid; Versäumung der Fristen für Wertfortschreibungen; Nichtdurchführung von Ersatzansprüchen aus Grundstücksbeschädigungen.
Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)
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