Die Reiserücktrittskosten- inkl. Reiseabbruchversicherung für Yachtcharter
leistet im Rahmen des Vertrages wie folgt:
- Wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.
- Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, so wird der anteilige Charterpreis für das Crewmitglied ersetzt.
- Darüber hinaus leistet die Reiserücktrittskostenversicherung im Rahmen des Vertrages zusätzlich für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.
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