Versicherungsschutz ausländische Gästegruppen in Deutschland
Wer ist versichert?
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend - bis max. 12 Monate - in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Land - nicht im Land des ständigen Wohnsitzes- aufhalten
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Land - nicht im Land des ständigen Wohnsitzes- aufhalten
- für vorübergehende Aufendhalte in allen EU-Ländern (längstens 3 Jahre
- Verlängerungen sind nach Zustimmung des Versicherers möglich)
Was erstattet wird ...
- ... die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen)
- Transport zum Krankenhaus und zurück
- Informationen zu Leistungsumfang erhalten Sie im Onlineformular
Wichtiger Hinweis:
Wenn eine Erkrankung während des Aufenthalts über das Ende des Versicherungszeitraums hinaus Behandlungen erfordert, besteht weitere Leistungspflicht bis zu 31 Tagen, sofern wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit die Rückreise nicht möglich ist.
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