Versicherungsschutz ausländische Gästegruppen in Deutschland

Wer ist versichert?

Was erstattet wird ...

Wichtiger Hinweis:
Wenn eine Erkrankung während des Aufenthalts über das Ende des Versicherungszeitraums hinaus Behandlungen erfordert, besteht weitere Leistungspflicht bis zu 31 Tagen, sofern wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit die Rückreise nicht möglich ist.
Hier gehts direkt zum Onlineantrag