Wohngebäude
Das eigene Haus versichern
Nummer eins auf der Wunschliste der Bundesbürger: Das eigene Haus. Dafür wird gearbeitet und gespart. Der Traum vom eigenem Heim ist jedoch schnell geplatzt, wenn der Bauherr nicht richtig versichert ist.
Fall 1: Auf Baustellen wimmelt es von Gefahrenquellen - Baugruben, ungesicherten Schächten und Brettern. Wenn sich hier Personen verletzen, können Schadensansprüche schnell in die Millionen gehen. Für viele der finanzielle Ruin. Wer ein Haus baut, sollte unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Schadensbeispiele Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Fall 2: Ein Unwetter oder Vandalismus beschädigen Teile des Rohbaus oder zerstören Baumaterialien komplett. Bauleistungsversicherungen decken diese Risiken ab. Sie springen sogar ein, wenn Handwerker - fahrlässig oder einfach nur ungeschickt - Schäden verursacht haben. Die passenden Versicherungen gibt es schon für wenig Geld und gelten für die gesamte Bauzeit. Schadensbeispiele Bauleistungsversicherung
Ist das Haus fertig, schützt eine Wohngebäudeversicherung vor Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel.
Bitte fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.
Zusätzlich zu den nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die "Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW)" verwendet. Die Besonderen Bedingungen bauen auf den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch
- Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt, durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern oder Witterungsniederschlägen. Sturmflut und Rückstau bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Erbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. Im Sinne der Besonderen Vereinbarung wird Erdbeben unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsgrundstückes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand verursacht hat oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Unter Erdsenkung versteht man die naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Demnach sind Erdsenkungen auf Grund von Bergbau nicht versichert.
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
Schneedruck bezeichnet die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Beispielsweise sind Schäden an einem Dach, das durch eine schwere Schneedecke eingedrückt wird, versichert.
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. In der Regel werden für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall vereinbart.

