Lehrer/innen und Beamte
erhalten erstmalig einen Beihilfeanspruch und müssen zusätzlich eine private Krankenvollkostenversicherung abschließen, um die Restkosten auszugleichen, welche nicht von der Beihilfe übernommen werden.
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Bitte denden Sie auch an eine mögliche Annahmefrist! Eine Versicherung muss! Sie aufnehmen, wenn Sie innerhalt von 2 Monaten nach der s.g. Erst-Verbeamtung einen Antrag stellen. Bitte diese Frist nicht verpassen!
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Füllen Sie bitte den Analysefragebogen aus und senden Sie ihn ab.