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Mit winCash können Sie Ihr Geld natürlich auch gewinnbringend zwischenparken, z. B. wenn eine Lebensversicherung ausläuft oder ein Sparvertrag fällig wird. Darüber hinaus ist Ihr Geld bei winCash als versicherungsförmige Geldanlage bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG bestens gesichert.

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Bei winCash bekommen Sie 2,75 % Zinsen p. a. – und das garantiert. Die Zinsen schreiben wir Ihnen monatlich gut und verzinsen diese weiter mit. Das heißt Zinseszinseffekt schon nach dem ersten Monat! Der Zinssatz wird jeweils für ein Kalenderquartal festgelegt. So haben Sie auch die Chancen, in Zukunft bei steigenden Zinsen zu profitieren. Geringe Schwankungsbreite der Zinsen Die Höhe der Zinsen einer solchen versicherungsförmigen Geldanlage ist weniger schwankungsanfällig als beispielsweise ein Tagesgeld.
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Ihr RenditePark-Guthaben ist gemäß §§ 124ff des Versicherungsaufsichtsgesetzes über den Protektor-Sicherungsfonds vollständig abgesichert.

Die wichtigsten Fragen zu winCash.

Die wichtigsten Fragen zu winCash

1. Was ist winCash?
· winCash ist eine lukrative, kurzfristige Geldanlagemöglichkeit in Form einer Lebensversicherung.
2.Warum ist winCash eine Lebensversicherung?
· Die DBV Leben ist keine Bank, daher muss winCash auch die juristischen Anforderungen erfüllen, die für Produkte von Lebensversicherungsunternehmen gelten.
3.Wer kann winCash abschliesen?
· winCash kann von Firmen und allen natürlichen Personen ab 15-99 Jahren abgeschlossen werden. Bei juristischen Personen/Vereinen muss ein aktueller Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) dem Antrag beigefügt werden. Die versicherte Person muss im Namen der Firma handeln können und sich gem. GWG identifizieren. Bitte einfach auf dem Antrag vermerken. Bei Einzelfirmen ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung beizufügen. Auf dem Antrag unbedingt vermerken „gem. Vereinbarung mit Herrn Billerbeck VPS-FOEW.“
4.Wie hoch ist die Mindestanlage?
· Die Mindestanlage beträgt 5.000 EUR. Zuzahlungen sind ab 1.000 EUR möglich.
5.Kann man nur komplett oder auch teilweise über das Geld verfügen?
· Die Kunden können ganz individuell Einzahlungen zum 1. eines Monats und Auszahlungen zum Ende eines Monats tätigen (siehe auch Frage 8), wenn mindestens 5.000 EUR auf dem winCash- Konto verbleiben. Ansonsten wird der winCash-Vertrag automatisch beendet.
6.Wie lange muss das Geld mindestens angelegt werden?
· Einzahlungen sind jeweils zum 1. eines Monats (siehe auch Frage 8) möglich. Auszahlungen sind jeweils zum Ende eines Monats möglich.
7.Warum steht im Antrag eine Laufzeit von drei Jahren?
· Jedem Vertrag muss gem. BAFin eine feste Laufzeit zu Grunde liegen. Der Kunde kann aber bei rechtzeitiger Anzeige der Auszahlung bereits nach einem Monat über sein Guthaben verfügen.
8.Zu welchemTerminsind Ein-und Auszahlungen möglich?
· Vertragsveränderungen sind jeweils zum Monatsersten möglich. Die gewünschten Ein-oder Auszahlungen sind uns spätestens 1 Woche vor dem als Zahlungstermin beabsichtigten Monatsersten schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige kann eine Verzinsung der Einzahlung bzw. eine Auszahlung erst einen Monat später erfolgen.
9. Wie kann eine Zu-oder Auszahlung vorgenommen werden?
· Es steht ein Serviceblatt mit Überweisungsträger für Zu-und Auszahlungen zur Verfügung. Ein-und Auszahlungen können aber auch über das Antragsformular winCash oder das Serviceblatt beantragt werden. Die Einzahlungen müssen auf folgendes Konto überwiesen werden:
10. Kann eine Einzugsermachtigung erteilt werden?
· Ein Lastschrifteneinzug ist bei winCash nicht möglich. Es können nur Überweisungen vorgenommen werden.
11. In welcher Höhe können Ein-und Auszahlungen vorgenommen werden?
· Zu-und Auszahlungen können ab einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR vorgenommen werden. Bei Auszahlungen ist zu beachten, dass auf dem winCash-Konto ein Restbetrag in Höhe von 5.000 EUR vorhanden sein muss. Ansonsten muss der winCash-Vertrag beendet werden. Generell gibt es keine Höchstgrenze für Zuzahlungen. Bei Beträgen bis 1 Mio. Millionen EUR ist eine normale Annahme möglich. Bei Summen > 1 Millionen EUR ist eine Direktionsanfrage erforderlich. Diese ist an Herrn Karl.Lindenmayer@axa.de per Email zu richten. Summen mit > 1 Millionen EUR können abgelehnt werden. Bei Auszahlungen gibt es keinen Höchstbetrag.
12. Bleibt das Konto nach einer vollständigen Auszahlung bestehen?
· Nein, es muss gegebenenfalls ein neuer Antrag gestellt werden.
13. Sind Kündigungsfristen zu beachten?
· Die Kunden können sich jeweils zum Ende eines Monats ihr Vertragsguthaben auszahlen lassen. Damit erlischt ihr Vertrag automatisch. Der Auftrag hierzu muss uns mindestens eine Woche vor dem Monatsende vorliegen.
14. Mit welcher Wertstellung (Valuta) werden Ein- oder Auszahlungen gutgeschrieben?
· Die Verzinsung beginnt jeweils am Monatsersten, der auf den Geldeingang folgt. Auszahlungen erfolgen am Monatsende, sofern uns eine Woche vorher ein entsprechender Auftrag vorliegt.
15. Wie erfolgt die Verzinsung?
· Sind die Einzahlungen bis zum Beginntermin bzw. bei Zuzahlungen bis zum jeweiligen Monatsersten eingegangen, erfolgt bei rechtzeitiger Anzeige der Zahlung (durch das Serviceblatt oder den Antrag) die Verzinsung mit Beginn dieses Monats. Bei verspätetem Eingang werden die Ein- und Zuzahlungen ab dem Ersten des auf den Zahlungseingang folgenden Monats verzinst. So entsteht bereits ab dem zweiten Monat der vorteilhafte Zinseszinseffekt. Die Zinsen werden jeweils zum Monatsende (ggf. abzüglich Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag) dem Vertrag gutgeschrieben und dann mitverzinst.
16. Muss vorab eine feste Laufzeit festgelegt werden?
· Jedem Vertrag muss eine feste Laufzeit zu Grunde liegen. Es ist aber nicht notwendig, bereits bei Vertragsabschluss den Auszahlungstermin des Guthabens anzugeben. Die im Vertrag angegebene Laufzeit beträgt immer drei Jahre. Die kürzeste tatsächliche Laufzeit kann jedoch ein Monat sein. Soll das Geld nach den drei Jahren weiter so angelegt bleiben.
17. Wann wird der Zins festgelegt und wie lange ist der Zins garantiert?
· Vor jedem Kalender-Quartalsende erfolgt die Festsetzung des Zinssatzes für das nächste Kalender- Quartal. Der Zinssatz ist dann bis zum Ende dieses Quartals garantiert.
18. Wo kann ich den aktuellen Zinssatz sehen?
· Der aktuelle Zinssatz beträgt für das 3. Quartal 2009 2,75%. Am Ende jedes Quartals versendet die DBV Leben einen Kontoauszug, der auch über den Zinssatz für das nächste Quartal informiert.
19. Kann ein Freistellungsauftrag eingereicht werden?
20. Wird automatisch die Abgeltungssteuer und Solidaritatszuschlag an das Finanzamt abgeführt?
· Es erfolgt die Einbehaltung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag. Für Verträge, die dem Abgeltungssteuerabzug unterliegen, kann ein Freistellungsauftrag eingereicht werden.
21. Was passiert im Todesfall?
· Der Vertrag erlischt zum Ende des Monats, in dem der Todesfall angezeigt wurde. Das Guthaben wird inklusive Zinsen (abzüglich Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag) an die im Vertrag genannte bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Diese Person muss keine der gesetzlichen Erben sein.
22. Wie ist das Geld gesichert?
· Das Geld der Kunden ist bei winCash bestens geschützt und äußerst sicher angelegt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG unterliegt, wie alle Lebensversicherungsunternehmen besonders strengen aufsichtsrechtlichen Bedingungen und Anlagen- bzw. Solvabilitätsvorschriften. Darüber hinaus verfügt die DBV über eine besonders starke Finanzkraft, die erst wieder vor wenigen Tagen durch das neue Rating der international renommierten Agentur Fitch bestätigt wurde. Sie vergab ihr bezüglich der Finanzkraft die Note A+( ). Laut Fitch verfügt die DBV über eines der besten Risikomanagementsysteme in der deutschen Versicherungsbranche. Für den extrem unwahrscheinlichen Fall der Fälle gibt es als zusätzliches Sicherheitsnetz für die Ansprüche Ihrer Kunden einen gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungen, dem die DBV als eine in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassene Lebensversicherungsgesellschaft gemäß § 124 Versicherungsaufsichtsgesetz angehört. Damit sind die Geldanlagen der Kunden in voller Höhe geschützt.
23. Gehört die DBV Lebensversicherung AG dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken an?
· Da die Gelder von Versicherungen durch strenge Anlagevorschriften sowie die obigen Maßnahmen besonders geschützt sind und die DBV eine Lebensversicherung ist, besteht keine Zugehörigkeit zum Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Es gelten die Sicherungseinrichtung für Lebensversicherer (Protektor).

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