Zielgruppe
- Arbeitnehmer mit höherem Versorgungsbedarf sowie leitende Angestellte
- Ältere Arbeitnehmer, die noch keine bzw. bis dato eine nur sehr geringe Altersvorsorge aufgebaut haben
- Arbeitgeber, die ihre gebildeten Pensionsrückstellungen auflösen möchten, um zum Beispiel eine fehlende Unternehmensfolge zu regeln
Konzept
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die Leistung auf betriebliche Altersvorsorge gewährt. Ihr können grundsätzlich Unternehmen aller Branchen beitreten.
Der Arbeitgeber wird Mitglied der Unterstützungskasse und leistet an die Unterstützungskasse Zuwendungen (arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse). Die Unterstützungskasse schließt bei der Lebensversicherungs eine Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung der zugesagten Leistungen ab. Die Zuwendung des Arbeitgebers und der Beitrag zur Rückdeckungsversicherung sind identisch.
Der Arbeitnehmer erhält im Gegenzug eine Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und / oder Hinterbliebenenleistung.
Im Rahmen der Unterstützungskasse ist auch die Entgeltumwandlung möglich.
Die Zuwendungen, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse leistet sind in voller Höhe Betriebsausgaben.
Für den Arbeitnehmer gelten die Zuwendungen des Arbeitgebers nicht als lohnsteuerlicher Zufluß und sind somit auch für ihn steuer- und sozialversicherungsfrei.
Erst die Leistungen der Unterstützungskasse sind für den Arbeitnehmer steuerpflichtig.
Für die Verwaltung und die Abwicklung der Versorgung durch die Unterstützungskasse erhebt sie eine geringe Verwaltungsgebühr. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgungen beim Pensionssicherungsverein (PSV) gegen Insolvenz zu sichern.
Sowohl die Verwaltungsgebühr als auch der Beitrag zum PSV sind Betriebsausgaben.
Vorteile
- höhere Versorgungszusagen als bei Direktversicherung und Pensionskasse möglich
- weitgehende Auslagerung der Verwaltung und der betriebsfremder Risiken
- keine Bilanzberührung
- Ausfinanzierung der zugesagten Leistungen
- Zuwendungen sind in voller Höhe Betriebsausgaben
- Übernahme bestehender Direktzusagen
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