So sieht es aus mit Steuern und Sozialversicherung

Steuern
Für den Arbeitgeber ist die Verwendung von Zeitguthaben für die Pensionskasse im Rahmen des Zeitkonto Plus im Vergleich zur Bruttoauszahlung an den Arbeitnehmer steuerneutral. Der Beitrag für die Pensionskasse ist steuerlich abzugsfähiger Aufwand.

Für den Arbeitnehmer sind Beiträge zugunsten einer Pensionskasse bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Sozialversicherung (in 2007 max. 2.520 Euro) - im Gegensatz zu Gehaltsbezügen - völlig steuerfrei.

Die direkte Verwendung von Wertguthaben aus Arbeitszeit für betriebliche Altersversorgung ist beitragspflichtig im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung. (Dagegen ist die "normale" Entgeltumwandlung zugunsten der Pensionskasse unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin sozialabgabenfrei möglich.)

Beispiel:
Steuerersparnis, wenn Zeitguthaben in die Betriebsrente fließen: Der Arbeitnehmer Hans Muster ist 35 Jahre alt und leistet regelmäßig Mehrarbeit von ca. 50 Stunden im Jahr. Auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes von 20 Euro ergibt sich daraus ein Guthaben in Höhe von 1.000 Euro jährlich. Sein Bruttomonatsgehalt beträgt 2.500 Euro mtl. (Grenzsteuersatz nach Steuerklasse III ca. 30%).

Überstundenvergütung bei Auszahlung als Gehalt an den Arbeitnehmer

Für den Arbeitnehmer ergibt sich gegenüber der Auszahlung des Betrages während der Aktivzeit ein Vorteil von 300 Euro jährlich.

Der Arbeitgeber vermeidet einen ungewollten Personalaufbau und begrenzt damit die Personalkosten des Unternehmens.

Die zusätzliche Versorgung kostet Herrn Muster also nicht 1000 Euro, sondern lediglich 790 Euro jährlich. Nutzt er Zeitkonto Plus regelmäßig, kann er zum Alter 65 Jahre eine Zusatzrente von ca. 234 Euro mtl.* erwarten. Die konkreten Werte sind u.a. abhängig vom individuellen Alter, der Umwandlungsdauer und dem Pensionskassentarif.

Die spätere Leistung ist nach heutiger Rechtlage zwar sozialversicherungs- und steuerplichtig; jedoch ist die Steuerbelastung im Alter in der Regel sehr viel niedriger als während der Aktivenzeit des Arbeitnehmers.

* Dieser Wert basiert auf dem Rententarif 948 Gruppe mit einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren. Er setzt sich aus einem garantierten Teil in Höhe von 152 Euro (Garantierente) und einer Rente von 82 Euro aus Überschussanteilen zusammen, die mit den für 2007 gültigen Überschussverteilungssätzen ermittelt wurden. Diese Sätze können nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden.