Die Elektronikversicherung ist der "Allgefahrenschutz" für elektronische Anlagen. Durch die Verwendung immer leistungsfähigerer und technisch komplexerer Bauteile für elektrische und elektronische Systeme steigen z.B. auch die Gefahren beim Betrieb und aus der Bedienung. Grundlage für die Elektronik-Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) mit den jeweils gültigen Klauseln.

Für welche Schäden wird geleistet?

Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter  

z.B. Herunterwerfen von Apparaten, Unvorsichtigkeit beim Reinigen, Abreißen von Anschlußschnürren, versehentliches Nichtabschalten, Nichtbeachten von Bedienungsanweisungen, mutwillige Beschädigung durch Personal, Besucher oder widerrechtlich Eindringende und Vandalismus

Überspannung

z.B. infolge von Blitzschlag in Freileitungen

Versagen von Meß- oder Sicherheitseinrichtungen

z.B. Beschädigung oder Zerstörung durch Ausfall von Temperatur- und / oder Feuchtigkeitsreglern, Versagen von Meßeinrichtungen, Ausfall von Grenzwertgebern

Brand, Blitzschlag, Explosion

einschließlich Ruß-, Seng- und Schmorschäden, z.B. durch Wärmeentwicklung im Gerät. Sie treten häufig auf, sind aber über eine Feuerversicherung nicht gedeckt.

Höhere Gewalt

z.B. Beschädigung durch Hagel, Frost, Sturm, Bodensenkungen, Erdrutsch, Felssturz, Lawinen

Folgen von Konstruktions- oder Materialfehlern

Sie stellen sich oft erst heraus, wenn die Garantie des Herstellers bereits abgelaufen ist.

Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung

Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung

 

Bei welchen Schäden wird kein Ersatz geleistet?

Nicht entschädigt werden:

Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten

Abnutzung- und Verschleißschäden (jedoch Folgeschäden daraus sind versichert)

sowie Schäden durch:

betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung, Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse, innere Unruhen

Nicht versichert sind ferner:

Hilfs- und Betriebsstoffe, Werkzeuge aller Art sowie sonstige Teile, die erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen (z.B. Sicherungen, Lichtquellen).

 

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