Baugewährleistungs- Versicherung: Absicherung auch nach der Bauabnahme

Auch eine noch so sorgfältige Bauabnahme kann nicht immer alle vorhandenen Mängel aufdecken. Oft treten diese erst nach der Abnahme hervor und lösen für den Bauunternehmer Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Bauherren aus.

Die Baugewährleistungs-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, die mit dieser Verpflichtung verbunden sind.

Wer kann sich versichern?

Abdichtungsbetriebe
Bauträger/ Generalübernehmer (Nur Objektdeckung)
Bodenverlegebetriebe
Dachdeckerbetriebe
Elektroinstallationsbetriebe
Estrichlegebetriebe
Fliesen- und Plattenverlegebetriebe
Generalunternehmer
Glasereibetriebe
Hochbau
Maler- und Lackiererbetriebe
Sanitär-, Heizung- und Klimabetriebe
Stuck-, Putz- und Trockenbaubetriebe
Tischlereibetriebe
Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzbetriebe
Zimmereibetriebe

 

Baugewährleistungsversicherung

 
 
Nach § 633 BGB / § 13 VOB/B ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Bauleistung mangelfrei zu erbringen. Treten nach der Abnahme Mängel auf, ist der Unternehmer während des Gewährleistungszeitraums zur Mangelbeseitigung verpflichtet. Regelmäßig sichert der Auftraggeber seine Ansprüche durch Einbehalte oder Bürgschaften.

Die Baugewährleistungsversicherung der bietet (in Deutschland erstmalig) Versicherungsschutz für Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung bzw. Beseitigung von nach Bauabnahme auftretenden Mängeln durch
  • Erstattung der Mangelbeseitigungskosten
  • Erstattung eines angemessenen Minderungsbetrages, soweit die Mangelbeseitigung unmöglich oder unverhältnismäßig ist
  • Abwehr unbegründeter Gewährleistungsansprüche
  • Gewährung eines Direktanspruchs des Bauherrn gegenüber dem Versicherer im Falle des Konkurses des Bauunternehmers im Rahmen der vertraglich vereinbarten Gewährleistungszeit (maximal 5 Jahre)

Zur Zeit sind die versicherbaren Bauobjekte allerdings derzeit noch auf Hochbaumaßnahmen beschränkt.

Mitglieder unseres Verbandes erhalten bei Abschluss einer Baugewährleistungsversicherung erhebliche Prämiennachlässe.

 


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