Reiserücktrittskosten Versicherung 

oder 

Kartenrücknahmeschutz 

(Eintrittskarten, z.B. Musicals, Konzerte, Theater, Fußballspiele, usw.)

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung...

Sie buchen Ihren Urlaub lange im voraus. Was aber, wenn Sie oder enge Familienangehörige kurz vor Reiseantritt krank werden und Sie Ihre Reise nicht antreten können? Für Ihr gebuchtes Arrangement entstehen dann Stornokosten, gegebenenfalls bis zur Höhe des Reise- bzw. Mietpreises. Hier leistet die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, damit Sie Ihre "stornierte " Reise nicht auch noch bezahlen müssen. 

Die Urlaubsgarantie...

leistet zusätzlich Kostenersatz bei Reiseabbruch (vorzeitige oder verspätete Rückreise) und ersetzt  Ihnen in der ersten Urlaubswoche den vollen, später den anteiligen Reisepreis. 

Abschließbar für alle Reisen und Mietobjekte.

Der Abschluss der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und der Urlaubsgarantie ist bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung möglich. Bei Reisebuchung ab 30 Tage vor Reiseantritt muss der Abschluss bei Buchung erfolgen.

Die Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) kann ergänzend oder unabhängig zur Reise-Rücktrittkosten-Versicherung abgeschlossen werden.

 

Wir bieten auch Gruppenverträge an. Ab 10 Personen !! Z.B. für Klassenfahrten und Gruppen Reisen. 

Hier geht es zum direkt zum Online-Antrag

 

Kartenrücknahmeschutz (KRV) für alle Eintrittskarten

Karten für:  Musicals, Konzerte, Theater, Fußballspiele, usw.

UNSERE LEISTUNGEN

1

 Kartenrücknahmeschutz

 

Bis zur Höhe des versicherten Kartenpreises

 

 

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund

 

 

- bei Nichtnutzung der Eintrittskarte

 

Versicherungsschutz bei:

 

 

- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod

 

 

- Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).

 

 

- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).

 

 

- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

 

 

- Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

 

 

- Impfunverträglichkeit

 

 

- Schwangerschaft

 

 

- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

 

 

- Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst

 

 

 

  Risikopersonen sind

 

 

- versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.

 

 

- die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkindern, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel,

Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.

 

 

- diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen. Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen

Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

 

 

Kinder-Prämie

 

 

- Zum Kinderfestpreis lt. Veranstalter-Katalog.
- Die Altersbegrenzung für Kinder bezieht sich auf den jeweiligen Kinderfestpreis im Reisekatalog.
- Die Kinderfestpreisprämien sind nicht für Schiffsreisen buchbar.

 

Abschlussfrist

 

 

- Abschließbar bis spätestens 2 Tage nach Erhalt der Eintrittskarte.

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