Reiserücktrittskosten Versicherung
oder
(Eintrittskarten, z.B. Musicals, Konzerte, Theater, Fußballspiele, usw.)
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung...
Sie buchen Ihren Urlaub lange im voraus. Was aber, wenn Sie oder enge Familienangehörige kurz vor Reiseantritt krank werden und Sie Ihre Reise nicht antreten können? Für Ihr gebuchtes Arrangement entstehen dann Stornokosten, gegebenenfalls bis zur Höhe des Reise- bzw. Mietpreises. Hier leistet die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, damit Sie Ihre "stornierte " Reise nicht auch noch bezahlen müssen.
Die Urlaubsgarantie...
leistet zusätzlich Kostenersatz bei Reiseabbruch (vorzeitige oder verspätete Rückreise) und ersetzt Ihnen in der ersten Urlaubswoche den vollen, später den anteiligen Reisepreis.
Abschließbar für alle Reisen und Mietobjekte.
Der Abschluss der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und der Urlaubsgarantie ist bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung möglich. Bei Reisebuchung ab 30 Tage vor Reiseantritt muss der Abschluss bei Buchung erfolgen.
Die Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) kann ergänzend oder unabhängig zur Reise-Rücktrittkosten-Versicherung abgeschlossen werden.
Wir bieten auch Gruppenverträge an. Ab 10 Personen !! Z.B. für Klassenfahrten und Gruppen Reisen.
Hier geht es zum direkt zum Online-Antrag
Kartenrücknahmeschutz
(KRV) für alle Eintrittskarten
Karten für: Musicals, Konzerte, Theater, Fußballspiele, usw.
UNSERE
LEISTUNGEN
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1 |
Kartenrücknahmeschutz |
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Bis
zur Höhe des versicherten Kartenpreises |
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Ersatz
der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten |
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bei Nichtnutzung der Eintrittskarte |
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Versicherungsschutz
bei: |
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Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod |
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Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV). |
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Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die
versicherte Reisezeit (RRV). |
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Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines
zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person |
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Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit |
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Impfunverträglichkeit |
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Schwangerschaft |
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Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer,
Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter |
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Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
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Risikopersonen sind | |
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versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht
und versichert haben. |
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die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner
oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder,
Eltern, Adoptivkindern, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern,
Geschwister, Enkel, Schwiegereltern,
Schwiegerkinder und Schwäger. |
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diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder
pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert,
gelten nur die jeweiligen Angehörigen
der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als
Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. |
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Kinder-Prämie |
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Zum Kinderfestpreis lt. Veranstalter-Katalog. |
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Abschlussfrist |
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Abschließbar bis spätestens 2 Tage nach Erhalt der Eintrittskarte. |
Hier geht es zum direkt zum Online-Antrag