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Ich
wurde darüber informiert, dass der Verlängerungsantrag ein
eigenständiger Versicherungsvertrag mit gleichen Prämienbedingungen
wie die Vorversicherung ist (ausgenommen ist der Tarif AG/P).
Vorerkrankungen sind nicht versichert. Als Vorerkrankung gilt jede
Erkrankung/Behandlung vor dem Verlängerungsbeginn gemäß §4 der
allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifes.
Hiermit
wird bestätigt, dass der Hanse Merkur Versicherung alle Behandlungen
durch Einreichung der Rechnung der zu o.a. Person(en) bekannt sind.
Derzeit sind weder Behandlungen geplant noch stehen sie an. Die
versicherte Person(en) sind gesund.
Die
Versicherungsbedingungen wurden mir bereits mit dem Erstvertrag
ausgehändigt und sind mir bekannt. Ferner bin ich informiert, dass ich
diese unter www.hmrv.de einsehen kann.
Die
Verlängerung ist nur möglich, wenn der Antrag auf Verlängerung vor
Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei der Hanse Merkur
Versicherung eingegangen ist und diese dem Verlängerungsantrag
ausdrücklich zustimmt. |