Auslandsreise-Krankenversicherung Versicherung

Ob Urlaubs- oder Geschäftsreise oder der kurze Wochenendtrip: Im Ausland ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nur lückenhaft. Der von den Krankenkassen ausgegebene Berechtigungsschein wird von vielen Ärzten und Krankenhäusern nicht akzeptiert! Dies bedeutet:

  1. Sie werden häufig nicht auf Krankenschein behandelt,
  2. Sie bekommen viele Kosten nicht ersetzt
  3. Sie müssen einen notwendigen Rücktransport oder Rettungsflug selbst bezahlen.

Sicherheit im Ausland bietet Ihnen - als Privatpatient - die Auslandsreisekrankenversicherung. So sind Sie grenzenlos gut versichert:

Die Preise:

Einzelpersonen: 8,50 EUR   Jahresprämie, ... hier geht's zum Onlineantrag

Für die ganze Familie: 20,00 EUR Jahresprämie, ... hier geht's zum Onlineantrag

Die Leistungen:

  1. für jede Urlaubsreise bis zu 6 Wochen
  2. 100%ige Kostenerstattung
  3. ohne Selbstbeteiligung
  4. bei Transportunfähigkeit versichert für maximal weitere 90 Tage

Reisen Sie oft? 

"Travel Card" ( Preis: 45,- Euro, Karte 1 Jahr gültig, beliebig viele Reisen im Jahr) 

(Reiserücktritt, Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenrücktransport usw. sind enthalten) 

 

Gut versichert in den Urlaub

Wer ohne private Auslandsreise-Krankenversicherung verreist, läuft bei einer Verletzung oder Erkrankung im Urlaubsland Gefahr, medizinisch nicht betreut zu werden. Vor allem aber bleibt er im Falle einer Behandlung meist auf den Großteil der entstandenen Kosten  sitzen.

Die gilt für Fernreisen ebenso wie für Reisen in europäische Länder, mit denen Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen hat. Gerade in Österreich verunglücken jedes Jahr Tausende von Wintersportlern. Häufig akzeptieren Ärzte und Krankenhäuser den E-111-Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenkassen nicht. Das heißt: Die Behandlung erfolgt nur gegen Vorkasse oder den Nachweis einer privaten Zusatzversicherung. Aber selbst wenn der E-111 angenommen wird, erstatten die deutschen Krankenkassen nur einen Bruchteil der Kosten.

Wie diese Regelungen gehandhabt werden, erfuhren zwei Urlauber in Österreich nach einem Knöchel- bzw. Schienen- und Wadenbeinbruch operiert werden mussten. Im ersten Fall belief sich die Rechnung auf EUR 4.353, von die gesetzliche Krankenkasse nur EUR 850,- erstattete. Im anderen Fall kassierte das österreichische Krankenhaus EUR 8.884,- der Anteil der deutschen Krankenkasse betrug lediglich EUR 1.750,-

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